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Teilnahmebedingungen physiosail
Teilnahmebedingungen
Physiosail Teilnehmer sind Kunden von Overschmidt.
Der gebuchte physiosail Kurs besteht aus der im Angebot genannten Anzahl von Stunden oder Tagen. Die Stunden finden zu den angegeben Zeiten bzw. nach Abspreche unter Berücksichtigung der Wind- und Wetterbedingungen statt. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit behalten wir uns infolge Schlechtwetters Änderungen vor und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten ausgefallene Kurszeiten nachholen.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt oder Zerstörung der Boote durch Vandalismus oder Kollisionen. Geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Für geringen wetterbedingten Ausfall und nicht in Anspruch genommene Leistung, insbesondere nicht eingehaltene Termine sowie vorzeitiger Abbruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Transfer in das und aus dem Boot sowie der Bootsauf- und abbau sind zeitlicher Bestandteil des Kurses.
Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab sechs Jahre. Minderjährige benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Jede Person muss Angaben zur Beeinträchtigung, dem Gesundheitszustand sowie Medikamenten, die eingenommen werden, machen, damit die Sicherheit an Bord gewährleistet werden kann. Erkrankungen, die Anfallsleiden zur Folge haben wie Epilepsie, Asthma, Diabetes mellitus oder andere müssen angegeben werden. Wenn Notfallmedikamente wie beispielsweise Antiallergika, Asthma Spray oder andere benötigt werden, ist die physiosailtherapeutin darüber zu informieren und die Medikamente sind auch während des Segelns an Bord mitzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, wenn die Gesundheit oder die Sicherheit der Teilnehmenden selbst oder anderer Teilnehmenden gefährdet ist. Diese Einschätzung obliegt der durchführenden physiosailtherapeutin.
Es besteht eine generelle Schwimmwestenpflicht, die bereits beim Betreten des Schwimmsteges einsetzt. Brillen und andere Hilfsmittel sind gegen Verlust zu sichern. Die Anbieter haften nicht für über Bord gefallene Wertgegenstände (Brillen, Geldbeutel, Schmuck, Mobiltelefone, etc.). Die Teilnehmenden haben selbst für geeignete Bootsschuhe mit rutschfester, heller Sohle sowie für wetterfeste Bekleidung und ausreichend Sonnenschutz zu sorgen.
Zahlungsbedingungen
Der Kurspreis ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig fällig. Der jeweilige Betrag ist unaufgefordert nach Erhalt
der Rechnung von Overschmidt zu entrichten. Bei Stornierungen ab 14 Tage vorher sind 50%, ab 7 Tage vorher 100 % des Kurspreises fällig. Im nachgewiesenen Krankheitsfall durch ein ärztl. Attest, erteilen wir eine nicht auszahlbare Gutschrift, die innerhalb eines Jahres eingelöst werden kann, jedoch ohne Rechtsanspruch.
Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Alkohol- oder Drogengenuss während des Segelns oder unmittelbar zuvor muss unterbleiben und führt zum Ausschluss, ebenso wie eine nachhaltige Störung des Kurses.
Haftung
Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Segeln ist eine Sportart mit einem geringen Verletzungsrisiko. Jeder Teilnehmer ist sich durch seine Anmeldung im Klaren, dass es während dieses Kurses zu kleinen körperlichen Schäden wie „blaue Flecke“ oder ähnliches kommen kann, und schließt eine Haftung des Anbieters (außer bei Vorsatz) aus.
Den Anweisungen des Personals sowohl von Overschmidt als auch den physiosailtherapeutinnen ist unbedingt Folge zu leisten. Für Schäden, die aus Missachtung der Anweisungen entstehen, besteht seitens des Anbieters Anspruch auf Schadensersatz.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

